Lotus & Oak
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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Lotus & Oak, Bahnhofstrasse 10, 8001 Zürich.

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Allgemeine Grundlagen

1.1 Die Lotus & Oak (nachfolgend „Lotus & Oak“) erbringt ihre Leistungen in verschiedenen Fach- und Tätigkeitsbereichen ausschliesslich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sowie des jeweils individuell vereinbarten schriftlichen Angebots von Lotus & Oak.

1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen zwischen Lotus & Oak und dem Auftraggeber, sofern der Auftraggeber bei Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wurde oder diese ihm bereits bekannt waren.

1.3 Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, sofern Lotus & Oak deren Geltung ausdrücklich und schriftlich anerkannt hat.

1.4 Lotus & Oak behält sich vor, diese AGB für zukünftige Vertragsverhältnisse zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB wird auf www.lotusandoak.ch veröffentlicht und gilt ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung.

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Umfang der Leistungen, Vertragsabschluss

2.1 Betreffend Inhalt, Umfang und Ausführung der zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag massgebend. Der Auftrag ist grundsätzlich separat und schriftlich zu vereinbaren. Gegenstand des Vertrages sind die im Einzelfall vereinbarten und von Lotus & Oak auszuführenden Tätigkeiten und nicht die Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Folgen. Terminangaben gelten als allgemeine Zielvorgaben, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherungen vereinbart sind. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes unterliegen einer angemessenen Anpassung des vereinbarten Honorars.

2.2 Der Umfang der Leistungen richtet sich nach dem schriftlichen Angebot von Lotus & Oak.

2.3 Angebote sind vier Wochen gültig, soweit im Angebot nicht anders angegeben.

2.4 Mit der Annahme des Angebotes stimmt der Auftraggeber zu, dass die angebotenen Leistungen Empfehlungen beinhalten können, Lotus & Oak aber weder für deren Umsetzung noch für Entscheidungen, die auf den Empfehlungen basieren oder deren Umsetzung dienen, verantwortlich oder haftbar ist.

2.5 Der Vertrag kommt mit Annahme des von Lotus & Oak übermittelten Angebots zustande. Die Annahme erfolgt mit dem Eingang der dem Angebot beiliegenden, vom Auftraggeber firmenmässig unterzeichneten Auftragsbestätigung bei Lotus & Oak.

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Mitwirkungspflichten

3.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass Lotus & Oak sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Daten vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst während der Leistungserbringung bekannt werden oder anfallen.

3.2 Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Lotus & Oak bedingt, dass Lotus & Oak über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen, die in Zusammenhang mit den zu erbringenden Leistungen stehen, umfassend informiert wird.

3.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Voraussetzungen, wie im Angebot festgehalten, richtig sind.

3.4 Der Auftraggeber wird alle Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind, zeitnah treffen und allenfalls erforderliche Zustimmungen einholen.

3.5 Wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten verletzt oder sonstige Umstände ausserhalb der Einflusssphäre von Lotus & Oak vorliegen, welche Lotus & Oak an der Erbringung der vereinbarten Leistungen hindern, verschiebt sich ein vereinbarter Terminplan. Darüber hinaus ist Lotus & Oak berechtigt, dem Auftraggeber allfällige Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

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Durchführung der Leistungen

4.1 Lotus & Oak schuldet die Erbringung der im Angebot bezeichneten Leistungen, nicht aber einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

4.2 Lotus & Oak ist berechtigt, die vom Auftraggeber erteilten Auskünfte und übergebenen Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist Lotus & Oak nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen.

4.3 Lotus & Oak ist berechtigt, Mitarbeiter nach eigenem Ermessen einzusetzen und neu zuzuordnen, wie es für die Erbringung der Leistungen angemessen, zweckdienlich und möglich ist.

4.4 Lotus & Oak ist berechtigt, vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise durch Kooperationspartner oder sachkundige Dritte durchführen zu lassen.

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Nutzungsrechte, Schutz des geistigen Eigentums, Vertraulichkeit

5.1 Alle von Lotus & Oak in Papierform oder in elektronischer Form zur Verfügung gestellten Unterlagen (insbesondere Angebot, Analysen, Stellungnahmen, Gutachten etc.) sind geistiges Eigentum von Lotus & Oak. Der Auftraggeber anerkennt die ausschliesslichen Rechte von Lotus & Oak an den Unterlagen.

5.2 Der Auftraggeber darf die überlassenen Unterlagen während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschliesslich für jene eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden, die vom Vertrag und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Unterlagen abzuändern.

5.3 Ohne die vorherige schriftliche Zusage von Lotus & Oak ist es dem Auftraggeber untersagt, die Unterlagen zur Gänze oder auszugsweise an Dritte weiterzugeben, öffentlich wiederzugeben, daraus zu zitieren oder Dritten gegenüber darauf Bezug zu nehmen.

5.4 Im Fall einer Verletzung der Punkte 5.2 oder 5.3 ist Lotus & Oak von jeder Haftung für allfällige Schäden, die daraus resultieren, frei.

5.5 Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Lotus & Oak erfordert strikte Vertraulichkeit. Bezüglich dieses Vertrages und aller im Zusammenhang gegebenen Informationen, die als vertraulich bezeichnet wurden, verpflichtet sich der Empfänger, die vertraulichen Informationen entsprechend den geltenden berufsständigen Grundsätzen zu schützen, diese lediglich für die Durchführung dieses Vertrages zu verwenden und sie nur insofern zu vervielfältigen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Soweit ein separates NDA abgeschlossen wurde, gelten dessen Regelungen vorrangig.

5.6 Lotus & Oak, ihre Mitarbeiter und die beigezogenen Kooperationspartner verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.

5.7 Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrages.

5.8 Im Fall einer Verletzung der Punkte 5.5 bis 5.7 ist die vertragsbrüchige Partei verpflichtet, der geschädigten Partei einen Schadensersatz in Höhe von CHF 250'000.— (zweihundertfünfzigtausend) zu bezahlen.

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Datenschutz

6.1 Lotus & Oak ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) sowie – soweit anwendbar – der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) für sämtliche personenbezogenen Daten, die im Rahmen des Auftrages verarbeitet werden.

6.2 Lotus & Oak ist berechtigt, Kopien der überlassenen Materialien aufzubewahren, soweit dies zur ordnungsgemässen Dokumentation der erbrachten Leistungen erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht bzw. dies berufsüblich ist.

6.3 Lotus & Oak verpflichtet sich und seine Mitarbeitenden zur Wahrung des Datengeheimnisses gemäss den jeweils geltenden Bestimmungen des DSG sowie – soweit anwendbar – der DSGVO und wird allfällige beigezogene Dritte gleichfalls hierzu verpflichten.

6.4 Lotus & Oak verwendet zur Sicherung der verarbeiteten Daten geeignete und stets an den aktuellen Stand der Technik angepasste technische und organisatorische Massnahmen. In Ermangelung einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung erfolgt die elektronische Kommunikation in unverschlüsselter und unsignierter Form, womit das Mitlesen oder die Manipulation durch Dritte nicht mit Sicherheit ausgeschlossen ist.

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Honorar

7.1 Die Höhe des Honorars von Lotus & Oak richtet sich nach Art und Umfang der vereinbarten Leistungen und ist im Angebot von Lotus & Oak angegeben. Bei Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung wird ein angemessenes Honorar geschuldet.

7.2 Anfallende Reisespesen der Mitarbeiter von Lotus & Oak und Barauslagen werden gesondert verrechnet.

7.3 Die Rechnungslegung erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – monatlich im Voraus.

7.4 Die Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

7.5 Einwendungen gegen Rechnungen müssen innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt schriftlich gegenüber Lotus & Oak geltend gemacht werden. Die Unterlassung von Einwendungen innerhalb dieser Frist gilt als Anerkenntnis der Rechnung.

7.6 Bei Zahlungsverzug fallen beim Kunden zusätzliche Mahngebühren von jeweils CHF 30 (nach 40 und 80 Tagen) an. Bei Inkassomassnahmen eine Inkassogebühr von CHF 300.00. Ab dem Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5%.

7.7 Bei Zahlungsverzug ist Lotus & Oak berechtigt, laufende Leistungen vorläufig einzustellen und nach erfolgloser Mahnung vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle einer Teilzahlungsvereinbarung ist ab einem Verzug von 30 Tagen die gesamte vereinbarte Honorarsumme fällig. Mit Vertragsauflösung ist eine Konventionalstrafe von mindestens CHF 15'000.— an Lotus & Oak zu zahlen.

7.8 Mehrere Auftraggeber haften Lotus & Oak gegenüber als Solidarschuldner.

7.9 Das Verrechnungsrecht des Auftraggebers wird ausgeschlossen.

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Beendigung des Auftrages

8.1 Der Vertrag kann – soweit nicht anders vereinbart – von beiden Seiten schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

8.2 Eine ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund liegt nur vor, wenn der kündigenden Partei die Fortsetzung des Vertrags bis zum vereinbarten Vertragsende objektiv unzumutbar ist. Persönliche, familiäre, gesellschaftsrechtliche oder interne organisatorische Gründe des Auftraggebers stellen keinen wichtigen Grund dar.

8.3 Lotus & Oak behält sich vor, die Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung zu beenden, wenn eine Fortführung des Auftrags rechtswidrig wäre, insbesondere wenn sie im Widerspruch zu Unabhängigkeitsbestimmungen oder Berufsgrundsätzen stünde.

8.4 Der Auftraggeber vergütet Lotus & Oak die bis zum Ablauf des Vertragsverhältnisses erbrachten Leistungen und entstandenen Aufwendungen und entschädigt Lotus & Oak für alle im Zusammenhang mit der Kündigung entstandenen Kosten.

8.5 Das im Rahmen eines Vertrages vereinbarte Honorar stellt einen festen Betrag dar. Dieser ist unmittelbar nach Vertragsunterzeichnung fällig und nicht erstattungsfähig, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

8.6 Bei Vertragsauflösung ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Konventionalstrafe von mindestens CHF 15'000.— zu zahlen.

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Haftung

9.1 Beanstandungen aus dem Auftrag sind umgehend zu rügen. Lotus & Oak ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

9.2 Lotus & Oak haftet für Schäden nur, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

9.3 Im Falle der Substitution beschränkt sich die Haftung von Lotus & Oak auf die gehörige Auswahl, Instruktion und Überwachung des Dritten.

9.4 Der E-Mail-Verkehr von und mit Lotus & Oak erfolgt über öffentliche, nicht speziell geschützte Datenübertragungsnetze. Lotus & Oak lehnt jede Haftung für Schäden ab, die dem Auftraggeber infolge von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Störungen oder Eingriffen in die Einrichtungen der Netzbetreiber entstehen.

9.5 Bei höherer Gewalt ist die betroffene Partei für die Dauer des Ereignisses von ihren vertraglichen Verpflichtungen entbunden und nicht schadenersatzpflichtig.

9.6 Für entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden, mittelbare und indirekte Schäden sowie reine Vermögensschäden jeder Art haftet Lotus & Oak keinesfalls.

9.7 Die Haftung von Lotus & Oak ist der Höhe nach mit der Auftragssumme beschränkt.

9.8 Schadenersatzansprüche müssen bei sonstigem Ausschluss innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch sechs Monate nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

9.9 Eine Haftung von Lotus & Oak gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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Loyalität, Abwerbeverbot

Während der Laufzeit dieses Vertrages und während einer weiteren Frist von sechs Monaten nach Beendigung der Leistungen ist es dem Auftraggeber untersagt, Mitarbeiter von Lotus & Oak, die mit der Erfüllung des Vertrages befasst waren, zu beschäftigen. Im Falle eines Verstosses hat der Auftraggeber eine Konventionalstrafe in Höhe von CHF 100'000.— zu bezahlen.

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Schlussbestimmungen

11.1 Lotus & Oak ist berechtigt, das Unternehmen des Auftraggebers und das Projekt in seine Referenzliste aufzunehmen, d.h. Unternehmensname, Unternehmenskennzeichen bzw. Marken und eine allgemeine Beschreibung des Projekts gegenüber Dritten zu erwähnen oder aufzulisten.

11.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Lotus & Oak auf Dritte zu übertragen. Lotus & Oak ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne gesonderte Zustimmung des Auftraggebers einem Tochter- oder Schwesterunternehmen mit schuldbefreiender Wirkung zu übertragen.

11.3 Lotus & Oak verwendet hochwertige Technologie, um unerwünschte E-Mails (Spam) zu erkennen und herauszufiltern. Dennoch kann nicht garantiert werden, dass E-Mails des Auftraggebers beim gewünschten Empfänger ankommen.

11.4 Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschliesslich über dessen Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, sind durch ein Schiedsverfahren gemäss der Internationalen Schweizerischen Schiedsordnung des Swiss Arbitration Centre zu entscheiden. Das Schiedsgericht soll aus einem oder drei Mitgliedern bestehen. Der Sitz des Schiedsverfahrens ist Zürich. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Deutsch.

11.5 Auf alle Verträge ist ausschliesslich schweizerisches Recht anzuwenden.

11.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt nicht berührt.

11.7 Bei Abweichungen oder Zweifeln in der Auslegung dieser Vereinbarung gilt die deutsche Fassung als massgebend.

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